BadenWürttembergische Mediengesetznovelle in erster Lesung beraten

BadenWürttembergische Mediengesetznovelle in erster Lesung beraten

Die Mediengesetznovelle des zuständigen Staatsministeriums ist am Donnerstag, den 11.10.2012, im Landtag in erster Lesung behandelt worden, ohne das nennenswerter Widerspruch laut wurde.

Die Novelle sieht vor, die exzessive Fehlentwicklung unter der Vorgängerregierung dadurch leicht zu korrigieren, dass statt 53 % des eigentlich der Medienbehörde zustehenden Anteil von 1,89 % an den Rundfunkgebühren jetzt nur noch 43 % an den SWR für die Filmstiftung und die Übertragung von im Lande stattfindenden Kulturveranstaltung fliesst. Diese kann zwar der SWR ohnehin schon bei der KEF im Rahmen der ihm zustehenden Rundfunkgebühr anmelden. Er verzichtet aber im Fall der Donaueschinger Jazztage, des Schwetzinger Festspiele und dem Freiburger Experimentalstudio darauf, um aus der Rundfunkgebühr teurere Sport(Zweit-)Rechte zu erwerben.
Auch mit der Rücküberweisung von 43% an die 2. grösste ARD Anstalt bleibt Baden-Württemberg Spitze bei dieser Politik.
Insgesamt kann die nach wie vor von der CDU dominierte Medien-Behörde LfK so aber ab 2013 1,7 Millionen € mehr ausgeben.
Fest zu gesagt ist ca. 3-400.000 € für die digitale Satellitenausstrahlung der regionalen Fernsehveranstalter wie Südbaden TV.
Im Unterschied zu dieser "kann" Bestimmung wurde für die Behörde LfK zugleich mittels einer gesetzlichen „Soll“ bestimmung die mögliche „Förderung regionaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltungen“ zu einer Pflicht verfestigt.
Der bisher geltende Deckel von 10%, der der Behörde zustehenden Mittel, wird abgeschafft.
Allerdings konnte grün-rot sich nicht dazu durchringen, die Sicherung selbst des Mindestbedarfs der freien Rundfunkveranstalter in die Gesetzesformulierung hineinzuschreiben.
Dieser Mindestbedarf war mit 240.000 € je Veranstalter vom Landesverband AFF e.V. qualifiziert worden. Bei neun Veranstaltern also 2,26 Mio. €.
Dies wäre zusammen mit dem bisherigen Haushaltsansatz (0,8 Mio. €) zwar knapp erreichbar, zugleich wurde aber die sich jetzt schon auf 1,2 Mio. € belaufende Medienpädagogik Förderung ebenfalls mit einer Förderverpflichtung versehen. Dies wird voraussichtlich zu einer verstärkten Elitenförderurng der Universitäten und Schauprojekten der Behörde führen
Wie gewöhnlich gut unterrichtete Quellen aus der CDU dominierten Behörde und ihren Gremien nahelegen, ist der Behördenchef Thomas Langheinrich (auf Vorschlag der CDU gewählt) gewillt, um jeden Preis jede noch so lapidare Verbesserung für nichtkommerzielle Veranstalter zu verhindern.