Nach einer Pressemitteilung der Landesanstalt für Kommunikation (Lfk) haben am Montag, 27.4.2015 Vorstand und Medienrat der LfK die UKW-Frequenzzuweisungen an nichtkomerzielle wie sich auch als Freie Radio verstehende Veranstalter bis zum 31.12.2025 verlängert. Nach über 10 Monaten einfacher Entscheidungsbildung konnte allerdings die Medienbehörde erneut nicht dem Wunsch der NKL und Freien Radios nach einer saubere Trennung zischen Lernradios und freien Sender folgen. So wird In Mannheim (Bermudafunk) und Karlsruhe (Querfunk) das Sendezeit-Splitting mit einem Hochschulstudierndenverein (MA) und der Musikhochschule (KA) andauern. Dieses unsinge Splitting hatte der ehemalige CDU-Präsident Eugen Volz eingeführt. In Tübingen stellte die Hochschule ihr Zeitfenster auf der Wüsten Welle ein. In Stuttgart wurde die eigene Zulassung für eine Person mit griechischer Sendung beendet.
Auch Radio Dreyeckland hat die UKW -Frequenz 102,3 Mhz wohl bis Ende 2025 mit 1 ke Leistung zugesprochen bekommen. Zugleich soll nach Informationen aus der Anstalt der Antrag auf Leistungserhöhung der Frequenz vom Senderstandort Vogtsburg (Kaiserstuhl) abgelehnt worden sein. Zuvor war im Dezember schon ein DAB+ Sendebetrieb Versuchsantrag am Sendestandort des SWR auf dem Schönberg zur Verbesserung der Empfangbarkeit im Raum Freiburg verweigert worden.
Angesichts der Normalisierung im Bereich der Mittel aus der Rundfunkgebühr in 2015 hatte RDL zuvor einen Antrag auf Feststellung der Befangenheit auch bei Zuweisungsentscheidungen gegen den Präsidenten der LfK, Thomas Langheinrich zurückgenommen.
Die formellen Bescheide liegen noch keinem Veranstalter vor. RDL prüft gegenwärtig den Eigenbetrieb von Sendern, der ab 1.1.2016 möglich ist. Dafür ist ein einmaliges zusätzliches Spendenaufkommen von mindestens 50.000 € erforderlich.
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