Weit über 10 Mio. € aus dem Rundfunkbeitrag aller Haushalte jährlich erhält in Baden Württemberg die Medienbehörde LfK dafür , daß Sie privatrechtlich organisierten Hörfunk und Fernsehen auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Sie soll neben der dafür nötigen Zulassung aber auch ermöglichen, dass die (Medien-)Vielfalt die 10 nichtkommerziellen Komplett-Veranstalter (plus 3 Lern-/Uniradios) mit ihren diversesten Programmen aus dem Rundfunkbeitrag Mittel zur Sicherung ihres Vielfalt Beitrages bekommen - sogar vorrangig.
Davon kann aber kaum die Rede sein:
- Nicht nur werden die kommerziellen (nominell 16 Hörfunk-) Veranstalter - trotz der geänderten Prioritäten bei der Rundfunkbeitra-Mittelverwendung Gesetzesänderung 2012 - bevorzugt aus dem Rundfunkbeitrag nicht nur bei der technischen Verbreitung, sondern auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowohl im Volumen wie der exklusiven Priorität bedient
- Seit 2019 wird darüberhinaus der landesweite DAB+/UKW - Simulcast Betrieb der 16 kommerziellen Hörfunksender mit je Veranstalter mindestens 40.000 € gefördert. Selbstverständlich erhalten die nichtkommerziell arbeitenden Veranstalter (13) nicht ein müden Cent, sondern werden von der DAB+ Verbreitung systematisch ausgeschlossen.
- Nun hat die grünschwarze Landesregierung den Haushalt der LfK im DHH 2020/20121 um sage und schreibe 4,2 Mio. € /a aufgestockt. Zweck: Konkursabwendung der kommerzielen Fernsehen durch u.a. Förderung deren Lokaljournalismus. Sowie: Intensivierung des social-media Aufsicht durch die LfK. Die von den Grünen versprochene Förderung der Vielfaltsfunktion der 13 nichtkommerziellen Veranstalter durch Förderung z.B. DAB+ Verbreitung oder Rechtsansprüchen auf Aus-und Förderung und ihrer Vielfaltsfunktion fehlt gänzlich!
Dies ist mehr als bitter. Gerade dieses 25 Jahre alte Hörstück vom Januar 1995 unterstreicht welche Interessen notorisch untergebügelt werden - welche Partei-Farben auch regieren , welche auch Behördenchefs agieren :
Fr 20.01.95 3. Redaktion in anderen Sprachen fordern Förderung aus Rundfunkgebühr von LfK
(kmm)
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