Presseerklärung von Radio Dreyeckland:
24. Juli 2012
Grün-Rot weicht vor CDU-Strukturen zurückGeplante Änderung des Landesmediengesetzes stößt auf herbe Kritik bei Radio Dreyeckland
Am heutigen Dienstag liegt dem Kabinett ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Mediengesetzes vor, von dem keine nennenswerte Verbesserung der finanziellen Situation der Freien Radios zu erwarten ist. Diese Verbesserung war im Koalitionsvertrag jedoch versprochen worden. Es war davon die Rede, 'eine Lanze für die freien Radios zu brechen'.
Im wesentlichen werden nun zwei Punkte geändert:
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Zum einen wird die bisherige Deckelung der Förderung aufgehoben, die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) kann nun mehr als 10 % der zur Verfügung stehenden Mittel an die nichtkommerziellen Radios auszahlen.
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Vom bisherigen Zusatzbeitrag* an den SWR erhält die LfK nun mehr Mittel, aber nicht zweckgebunden für die nichtkommerziellen Radios, sondern nur zur freien Verfügung.
Selbst wenn dieser Anteil in vollem Umfang in die Förderung der Freien Radios fließen würde, wäre deren Mindestbedarf bei weitem nicht gedeckt. Dieser liegt bei 240.000 € pro Radio (zum Vergleich: Im seit 10 Jahren Schwarz-Gelb regierten Niedersachsen fördert die Medienanstalt die dortigen freien Radios mit 250.000 €)
Die erste Grün-Rote Landesregierung verpasst damit die Chance ein eigenes medienpolitisches Signal zu setzen. Vielmehr weicht sie vor den CDU-Strukturen der LfK zurück und überlässt ihnen weiterhin uneingeschränkt die Festsetzung der Fördersumme.
Ähnliches beim SWR, statt den systemwidrigen Zusatzbeitrag* von 0.5 % abzuschaffen, kann er weiter mit 0,3 % rechnen.
*Zusatzbeitrag für den SWR nach § 47 Abs. 3 Landesmediengesetz:
Zusätzlich zu den 100 % Rundfunkgebühren welche die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) ermittelt, erhält in Baden-Württemberg der SWR einen Aufschlag von 0,5 % (nach Gesetzesänderung 0,3 %) um: „das Programmangebot im Hörfunk und Fernsehen an Darbietungen von im Land veranstalteten Festspielen, künstlerischen Wettbewerben, Kunstausstellungen, Konzerten, Opern, Schauspielen und ähnlichen Theaterdarbietungen zu verstärken und im Rahmen seiner Aufgaben die medien- und medientechnische Forschung sowie Kooperationen im Filmbereich zu fördern. “ (§ 47 Abs. 3 LmedienG)
Dabei handelt es sich offenkundig um Kernaufgaben des SWR, die die KEF bereits abzudecken hatte. So verwendete der SWR das Geld um z.B. Bon-Jovi-Konzerte zu sponsern oder zusätzliche Werbemaßnahmen für 'Hannes und der Bürgermeister' zu zahlen.