In Frankreich kritisieren Menschenrechtsorganisationen einen Gesetzentwurf, der Massnahmen des Notstands in das Gemeinrecht einführen würde. Der sogenannte "Gesetzentwurf zur Verstärkung der Terrorismusbekämpfung und zur inneren Sicherheit" wurde am vergangenen Donnerstag im Kabinett verabschiedet und soll diese Woche im Parlament vorgestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Präfekte – also die Vertreterinnen des Staates in den Regionen und Bezirken – Hausdurchsuchungen, die Schliessung von Kultstätten und die Errichtung von sogenannten Sicherheitszonen anordnen kann. Amnesty International kritisiert, dass die Begründung dieser Massnahmen sehr vage und sehr breit sein kann, und dass diese Massnahmen nicht vorab von einer Richterin geprüft werden sollen. Das Innenministerium dürfte seinerseits nach diesem Entwurf Massnahmen treffen, die die Bewegungsfreiheit einschränken und Individuen überwachen.
Diese geplanten Massnahmen begrenzen die Willkür von Regierung und Polizei etwas mehr als unter dem aktuell geltenden Notstand. Trotzdem sieht Amnesty International im Gesetzentwurf die Logik des Notstands weiterbestehen, sprich: Die Polizei verfügt über aussergewöhnliche Befugnisse, um auf der Grundlage von blossem Verdacht statt von Beweisen gegen Menschen vorzugehen.
Amnesty International erklärt, der Entwurf sei ein grosser Rückschritt für die Einhaltung der Menschenrechte und für die Gewaltenteilung, unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung. Ferner kritisierte die Menschenrechtsorganisation, dass die Wirksamkeit dieser Massnahmen während des Notstands nicht einmal belegt wurde. Amnesty betrachtet zwar das Ziel des Gesetzentwurf – also die Verhinderung von weiteren Anschlägen – als legitim, doch die geplanten Massnahmen seien weder notwendig noch verhältnismässig angesichts der aktuellen Rechtslage. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch äussert ähnliche Sorgen über den Gesetzentwurf.
(mc)