Am 16.3.2026 fand vor dem KGI an der Universität Freiburg eine Kundgebung statt. Anlass dafür ist ein Prozess am Amtsgericht Freiburg aus der Woche zuvor, in dem ein ehemaliger langjähriger Uni-Mitarbeiter verurteilt wurde. Er hatte über Jahre hinweg heimliche Aufnahmen von mehreren hundert weiblich gelesenen Personen in Toiletten und Bädern angefertigt - an der Uni selbst, auf Dienstreisen aber auch in einer Wohnung, die er explizit an junge Studentinnen vermietete.
Die Universität entließ ihn nach einer polizeilichen Durchsuchung der Universität im Februar 2024. Der 57-jährige Michael W. erhob allerdings eine Kündigungsschutzklage, im Rahmen derer ein gerichtlicher Vergleich ausgehandelt werden konnte. Mittlerweile arbeitet Michael W. bei der Bundesagentur für Arbeit.
Das Urteil gegen den Täter fiel sehr mild aus. Der Prozess war für die Betroffenen nicht zufriedenstellend. Sie berichten auf der Kundgebung über ihre Erfahrungen im Gerichtssaal und die schwerwiegenden Folgen durch diese Form der Gewalt.

