Die Kommunen sind nach dem Soldatengesetz verpflichtet, alle deutschen Passinhabenden, von allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit , die im Jahr 2017 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 1999, Namen und Anschrift für Werbemassnahmen der Bundeswehr zu übermitteln.
Im Freiburg erfolgt die Meldung im März 2017. Wer nicht von der Bundeswehr beworben werden will, kann durch einfachen Widerspruch der Datenübermittlung einen Riegel vorschieben.
In Freiburg weist die Meldebehörde darauf hin, dass der Widerspruch auch online erfolgen kann. Wer dem Jahrgang 1999 angehört und eine Übermittlung der Daten nicht wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice (Basler Str. 2, 79100 Freiburg) bis zum 30. November 2015 mitteilen – schriftlich oder online auf www.freiburg.de/Formulare unter: Meldewesen/Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillSer...
oder Widerspruch Bundeswehrübermittlung.pdf
Widerspruch Bundeswehrübermittlung.pdf
Diese Formulare sind natürlich auch leicht für die eigene Heimatgemeinde/den Gemeindeverwaltunsgverband abzuändern.