Datenübermittlung an Bundeswehr: Widerspruch ist möglich!!!

Widerspruch ist möglich!!!

Das Soldatengesetz erlaubt es der Bundeswehr die Kommunen und Städte zu Ihren Helfershelfern der Rekrutierung zu machen Automatisch werden alle Volljährigen des nächsten Jahres übermittelt. Im März 2017 werden die Daten jener deutscher Staatsangehörigen übermittelt, die im Jahr 2018 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 2000. Dies geschieht nicht, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt.
Wer dem Jahrgang 2000 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice (Basler Str. 2,79100 Freiburg) bis zum 24. Februar 2017 mitteilen – schriftlich oder online auf www.freiburg.de (Pfad: Bürgerservice > Formulare > Meldewesen > Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr).

Im Umland müsst Ihr die jeweiligen  Einwohnermeldeämter der Kommunen bzw. des Kreis ansprechen bzw. mailen