Mindestlohn für Aus- und Weiterbilder

Mindestlohn für Aus- und Weiterbilder

Ab dem 1. August 2012 tritt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in Betrieben und Trägern der beruflichen Bildung in Kraft. Er gilt für Arbeitnehmer/innen, die überwiegend Erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden. „Das ist eine gute Nachricht für die rund 26.000 Beschäftigten“, sagt Petra Gerstenkorn, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Mit diesem Mindestlohn werde endlich eine Lohnuntergrenze beim Entgelt gezogen.

Die Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben nun Anspruch auf mindestens 12,60 Euro West bzw. 11,25 Euro Ost pro Stunde und 26 Tage Mindesturlaub.