Ab dem 1. August 2012 tritt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in Betrieben und Trägern der beruflichen Bildung in Kraft. Er gilt für Arbeitnehmer/innen, die überwiegend Erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden. „Das ist eine gute Nachricht für die rund 26.000 Beschäftigten“, sagt Petra Gerstenkorn, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Mit diesem Mindestlohn werde endlich eine Lohnuntergrenze beim Entgelt gezogen.
Die Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben nun Anspruch auf mindestens 12,60 Euro West bzw. 11,25 Euro Ost pro Stunde und 26 Tage Mindesturlaub.