Nach Protesten von Verbänden der Zivilgesellschaft und auch offline vor der Vertretung der EU in Berlin beginnen auch Teile der Bundesregierung das Thema zu entdecken. Die EU-Kommission möchte die Anbieter entsprechender Dienstleistungen im Internet, zur verdachtsunabhängige automatisierte Durchsuchung von Chatverläufen und Fotos verpflichten. Als Begründung wird wieder einmal die Bekämpfung von Kinderpornographie genannt, obwohl Fachleute sagen, dass Kriminelle ohnehin das Darknet nutzen und daher von der Überwachung nicht erfasst werden. Auch der Deutsche Kinderschutzbund hält die Massenüberwachung für unverhältnismäßig. Nun hat auch der Bundesminister für Verkehr und Digitalisierung, Volker Wissing (FDP) erklärt, dass allgemeine Chatkontrollen nicht hinnehmbar seien. Er betonte auch ein „Recht auf Verschlüsselung“, also das Gegenstück des Briefgeheimnisses im digitalen Zeitalter. Wissing wies auch auf das Berufsgeheimnis von Anwält*innen, Ärzt*innen und Opferberatungsstellen hin.
Die von der Bundesregierung beauftragte unabhängige Missbrauchsbeauftrage, Kerstin Claus beklagte auf einer Pressekonferenz, dass sich die bisherige Berichterstattung immer auf einen Gegensatz zwischen Datenschutz und Kinderschutz fokussiere. Sie hätte sich gewünscht, dass es einen stärkeren Fokus auf präventive Maßnahmen gebe. Natürlich brauche es einen europäischen Ansatz zum Schutz von Kindern. Sie wolle aber zunächst mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung in Austausch treten.
