Nach Urteil zu Hartz IV Leistungskürzungen: Widerspruch gegen Sanktionsbescheide einlegen!

Nach Urteil zu Hartz IV Leistungskürzungen: Widerspruch gegen Sanktionsbescheide einlegen!

Nach 10 Jahren Hartz IV Sanktionspraxis hat das Sozialgericht Gotha am letzten Mittwoch der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System als verfassungswidrig beurteilt. Die Klage wird nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Leistungskürzungen wegen vermeintlicher Pflichtverstöße, z.B. wegen Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten stehen also zu Disposition. Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg erklärte im Interview mit Radio Dreyeckland, er könne sich vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten mindestens einschränkt. Er rät im Interview deshalb nun allen ALG II EmpfängerInnen, die einen Sanktionsbescheid erhalten, dringend Widerspruch gegen diesen einzulegen und Klage zu erheben, um so die Cahnce zu haben nachträglich Geld zurück zu erhalten. 0:29

Wie im Interview herausgestellt, dürfte sich dieser Rat auch auf Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anwenden lassen.

(FK)