Noch keine Anklage Gartenstr.19 – „Fliegende Bomben" Verfahren nur wegen Sprengmittel-Gesetzverstoss

Noch keine Anklage Gartenstr.19 – „Fliegende Bomben" Verfahren nur wegen Sprengmittel-Gesetzverstoss

Nach Auskunft des Pressestelle der Staatsanwaltschaft Freiburg, Oberstaatsanwalt Maier, ist die Anklage im Falle der Inbrandsetzung Gartenstr.19 – rdl berichtete – bis dato noch nicht erhoben. Die Auswertung der verschiedenen Durchsuchungen bei den des Anschlagsverdächtigen durch die Freiburger Kriminalpolizei sei noch nicht abgeschlossen. Am Wochenende (19.10.13) gab es nun in Wehr(Lkr. Waldshut) und Gmünden(Bayern) Inbrandsetzungen von Asyl- bzw. Obdachlosenunterkünften .
Im Fall der "Fliegende-Bomben-Gruppe" um den Tunnelbohrbeschäftigen und mutmasslichen Rohr(splitter)bombenbauer Robert E. aus Malterdingen und den Freiburger Sascha H. werden die Ermittlungen des LKA möglicherweise schneller zu einer Anklage wegen § 40 Sprengstoffgesetz kommen. Da der wohnsitzlose Oliver Rösch, der ein Knalltrauma bei einem Testlauf des Sprengmittels gegen eine Antifademo verursacht hat, in U-Haft sitzt. Die Höchststrafe liegt unter drei Jahren, also unter Diebstahl.
Die Generalbundesanwaltschaft hat - zur Zeit - die Übernahme der Ermittlungsführung abgelehnt, obschon es im Fall von drei tunesischen Verdächtigen im mutmasslichen islamistischen Kontext dazu bereit war.
Die Bundesregierung gab bekannt, dass Ihr nur diese beiden Fälle aus Ermittlungsverfahren bekannt seien, wo es zu dem Einsatzplan von ferngesteuerten Fluggeräten mit Sprengstoff- Angriffsmitteln kommen sollte. Beide werden vom LKA in Baden-Württemberg ermittelt.