Thomas Baumann - Der Nazibombenbastler wird strafrechtlich nicht für seine Anschlagsvorbereitung haftbar gemacht

Thomas Baumann - Der Nazibombenbastler wird strafrechtlich nicht für seine Anschlagsvorbereitung haftbar gemacht

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Thomas Baumann - Nazibombenbastler, jetzt bei Ulmer Nazidruck
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Am Montag den 19.12.11 hat das OLG Karlsruhe entschieden, die Beschwerde der StA Lörrach gegen die Nichtzulassung der Anklage wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages seitens des Nazi Thomas Baumannn abzuweisen.
Obwohl Baumannn alle Chemikalien, Zünder und Zündmittel eine Rohrbombenkonstruktion, Handbücher beisammen hatte und sich aus den mail Kontakten die Konkretisierung von potentiellen Anschlagzielen - KTS Freiburg und DGB - sowie deren Ausforschung ergab, waren das LKA Baden-Württemberg und die StA Lörrach nicht in der Lage über die Antifarecherchen hinaus, Beweismittel zu präsentieren, die eine Anklage der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens ermöglichte??
Ein Gespräch mit Arthur und RA Janssen.
s.a. Dorfnachrichten mit link zu PM OLG Karlsruhe