Staatsanwaltschaft will Thomas B. wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens anklagen
Über ein Jahr hat es gedauert bis die Staatanwaltschaft Lörrach und das LKA die beschlagnahmten Beweismittel gegen den Weiler Jung-Nazi Thomas B. soweit ausgewertet hatten, dass sie Ihn, wie am Freitag per Pressemitteilung bekannt gemacht, vor dem Landgericht in Freiburg statt dem AG Lörrach wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechen und Waffengesetzvergehen zur Anklage bringen will.
Die langzeitigen Ermittlungen brachten jedoch erkennbar kaum neue Erkenntnisse, die über die publizierten Ermittlungen der autonomen Antifa, die das Verfahren zum Laufen brachte, hinaus gehen.
** Weder hat die StA Lörrach klären können, ob Thomas Bs - für die Staatsanwaltschaft bereits strafbaren Vorbereitungshandlungen - schon konkrete Anschlagsziel gegen " linke Aktivisten" (PM StA 10.9.) konkretisiert hatten, da B. u.a. auch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
** Noch wurde der bekannte Tatbeitrag des Lörracher NPD Stützpunktleiters, der sich seiner bisherigen Straflosigkeit bei Beschaffung von Bombenmaterial im Schriftwechsel gegenüber seinem Weiler Kameraden rühmte, weiter aufgeklärt, noch zur Anklage gebracht.
Punkt 12-Interview mit OStA vom 14.9.2010
Die Formulierung "Zur
Klärung
der in diesem Zusammenhang (Strafbarkeit der Vorbereitungshandlung)
aufgeworfenen Rechtsfragen" (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft 10.9.) sei die Anklage vor das Landgericht Freiburg gebracht worden, legt eher nahe, dass die Staatsanwaltschaft selbst mit einer Abfuhr beim LG Freiburg im Anklagepunkt Vorbereitung eines Explosivverbrechens zu rechnen scheint. Wenn wegen der Unterlassung weiterer substantierten Ausermittlungen in der Hochrhein-Naziscene, der Anklagepunkt vom Landgericht nicht zugelassen würde, wäre das ein konsequenter weiterer Meilenstein bei dem offenkundigen Gewährenlassen sich bildender terroristischer Strukturen in der Naziscene.
kmm 10.9.2010