OLG Karlsruhe lässt Nazibombenbastler davon kommen

OLG Karlsruhe lässt Nazibombenbastler davon kommen

Mit Beschluss vom Montag 19.12.11. hat der zuständige 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe den Weiler Nazibombenbastler Thomas Baumann, der jetzt bei einer Nazidruckerei in Ulm beschäftigt ist, mit seinen Anschlagsplänen davon kommen lassen.
Bei Baumann hat im Juli 2009 das LKA BW nach Antifarecherche-Enthüllungen, 22 Kilo zum Bombenbau geeignete und dafür angeschaffte Chemikalien, Rohrbomenmaterial, Zünder, Zündvorichtungen u.-leitungen, Anleitungen usw. beschlagnahmt. Soviel Material, dass wegen akuter Explosionsgefahr bei der PK auf ihre Darstellung durch das LKA verzichtet wurde. Desweiteren wurden bei ihm auch Kommunkation über Anschlagsziele – KTS Freiburg und DGB - aufgefunden. Dennoch reichte dem 2. Strafsenat dies nicht, um einen hinreichend konkreten Tatverdacht zur Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens auszumachen. Der defacto Verzicht des LKA auf weitere Ausforschungen über die Antifa-Enthüllungen hinaus, rächte sich somit zu Gunsten des Nazis.
Das OLG argumentiert: " Zwar sei aufgrund des Durchsuchungsergebnisses davon auszugehen, dass der Angeschuldigte sich intensiv mit dem Thema eines Sprengstoffeinsatzes befasst habe. Auch unter Berücksichtigung offenbar von ihm stammender Äußerungen und Andeutungen in Internetchatprotokollen und E-Mails fänden sich jedoch keine konkreten Anschlagspläne oder –ziele oder Hinweise auf einen Zeitpunkt, zu dem an einen Einsatz des ohnehin noch herzustellenden Sprengstoffs gedacht gewesen sei."
Konkret lässt sich somit die schlampigen LKA Ermittlungen als Blaupause für künftige, etwas schlauere Nazis benutzen: Erst auf dem Weg zum Anschlagsziel die Rohrbombe zusammensetzen!

PM des OLG Karlsruhe