Oury Jalloh befand sich rechtswidrig in der Zelle in der er verbrannte

Oury Jalloh befand sich rechtswidrig in der Zelle in der er verbrannte

9 Jahre nach dem Feuertod von Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Polizeizelle in Dessau beschäftigt sich der Bundesgerichtshof noch immer mit dem Fall. Bei der gestrigen Verhandlung sprach Bundesanwalt Johann Schmid einen bemerkenswerten Satz: „Ein Polizeibeamter hat von Berufs wegen die Gesetze zu kennen, die er tagtäglich anwendet". Der angeklagte Polizeibeamte wollte nicht gewusst haben, dass ihn die Strafprozessordnung dazu verpflichtet, einen festgenommen unverzüglich einem Richter vorzuführen. Das Landgericht hatte dem Polizisten noch einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ attestiert. Der Bundesanwalt sieht es klar anders, Oury Jalloh wurde widerrechtlich festgehalten. Dem Polizisten droht nun eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Darauf steht eine Mindeststrafe von drei Jahren. Seinen Job als Polizist und seinen Pensionsanspruch wäre er auch los.

 

Glimpflich ist dagegen bereits der Dienstgruppenleiter des Polizeireviers weggekommen, der zweimal den Feueralarm weggedrückt hatte, weil er ihn angeblich unbesehen für einen Fehlalarm hielt. Nach einem Freispruch in der 1. Instanz wurde er wegen „fahrlässiger Tötung“ zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

 

Oury Jalloh war wegen angeblicher Belästigung von Passanten und weil er sich nicht ausweisen konnte, festgenommen worden. Als der Brand ausbrach lag er gefesselt auf einer Liege. Über die Brandursache wird noch immer gestritten.

 

Der Bundesgerichtshof will sein Urteil bezüglich des für die Festnahme verantwortlichen Beamten am 4. September verkünden.