Initiative Break the Silence gibt nicht auf: Bundesverfassungsgericht bestätigt Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh

Bundesverfassungsgericht bestätigt Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh

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Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen 22. Februar verkündet, dass es die Verfassungsbeschwerde von Mamadouh Saliou Diallo nicht zur Entscheidung annimmt.

Saliou Diallo ist der Bruder von Oury Jalloh, dessen Tod in einer Polizeizelle in Dessau sich am 7. Januar zum 18. Mal jährte.
Oury Jallohs Tod ist geradezu zu einem Symbol für rassitische Polizeigewalt in Deutschland geworden, und für den beharrlichen Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit.
Saliou Diallo hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Ermittlungen zu dem Fall eingestellt worden waren. Nach 3 ¼ Jahren befand das Bundesverfassungsgericht nun: Die Einstellung des Verfahrens war rechtens.

Worum geht es genau?
Wir haben oft berichtet: Oury Jallohs verbrannter Körper wurde, auf ein Bett gefesselt, in einer ausgebrannten Polizeizelle aufgefunden. Von damals anwesenden Polizisten wurde behauptet, er habe mit einem Feuerzeug selbst seine Matratze in Brand gesteckt.
Freund*innen und Angehörige von Oury Jalloh und weitere Unterstützer*innen, die sich danach in der Initiative „Break the Silence“ zusammengefunden haben, haben seither wiederholt bewiesen, dass diese Version nicht stimmen kann. Die These, die sich daraus ergibt, ist: Oury Jalloh wurde ermordet, evtl. auch schon vor dem Brand, der dann Spuren hätte vertuschen sollen.
2012 wurde ein Polizist aus der Dessauer Wache verurteilt – allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung. Doch die Initiative gab nicht locker und bemühte sich weiter um Beweise.
2017 schien eine Wende in der Aufklärung des Falles einzutreten: Der leitende Oberstaatsanwalt von Dessau räumte ein, dass Oury Jalloh von Polizisten mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein musste. Er regte eine Übernahme des Falles durch den Generalbundesanwalt an.
Doch statt dessen wurde der Dessauer Staatsanwaltschaft der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen – und diese stellte die Ermittlungen schnell ein.
Die Initiative für Oury Jalloh stellte Strafanzeige gegen einen der mutmaßlichen Täter – doch wiederum wurde die Einstellung aller Ermittlungen bestätigt, „entgegen der vorliegenden Faktenlage“, wie die Initiative schreibt. Auch ein Klageerzwingungsverfahren wurde abgelehnt.

Gegen diese wiederholten Entscheidungen, nicht weiterzuermitteln, hat der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, im November 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt:
In diesem Fall bestehe eine Verpflichtung zur Strafverfolgung, so war seine Position, denn – Zitat - „der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet.“

Was die Ablehnung dieser Beschwerde bedeutet, darüber haben wir mit Nadine von der Initiative Break the Silence gesprochen.