OVG Koblenz Entscheidung für Praxis der Bundespolizei nicht massgeblich?

OVG Koblenz Entscheidung für Praxis der Bundespolizei nicht massgeblich?

Eine geschlagene Woche Zeit ließ sich die Bundespolizeidirektion, um eine Nachfrage von RDL zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz zu beantworten. Wir wollten wissen, ob die Bezugnahme auf das Urteils des VG Koblenz, welches die Bundespolizei bei ihren Kontrollen – Ermächtigung zu Kontrollen auf Grund der Hautfarbe - im Grenzverkehr zur Schweiz mit sich führte und verdachtslose, bloße Kontrollen wegen der Hautfarbe rechtfertigte, eingestellt wird?.Und, ob künftig auch die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz, die unmissverständlich solch eine Kontrollpraxis als gegen Art 3 GG Abs.3 wertet, in der Ausbildung  eine Beachtung  bzw. Einfluss finden wird.

Die zuständige Polizeidirektion Stuttgart leitete die Anfrage nach Potsdam weiter. Dort antwortete die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des von Innenminster Friedrich neu eingesetzten Polizeipräsidiums „im Auftrag“.
Diese Antwort lässt Böses ahnen: „Der konkrete Einzelfall kann hier nicht kommentiert werden;“ um selbiges dann doch genau zu machen: „ eine Sachentscheidung hat das Gericht nicht getroffen, vielmehr wurde der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Bundespolizei ist der Auffassung, dass die vorgenannte Befugnisnorm für lageabhängige Befragungen rechtskonform anwendet wird.“ (Fehler im Original)
Das war wohl offenkundig doch nicht so gemeint mit der Entschuldigung der Bundespolizei beim Kläger, einem jetzt 26-jährigen deutschen Studenten mit dunkler Hautfarbe!!! Vielmehr soll die Befugnisnorm nach § 22 Abs. 1a BpolG in der Lesart des Bundespolizeipräsidiums auch Kontrollen mit Bezug zur Hautfarbe ermöglichen bzw. jedenfalls dann in Frage „ kommen alle Personen als Adressat in Betracht, die sachdienliche Hinweise zu möglichen Fällen der unerlaubten Einreise geben können.“

Das bei einer solchen Hartnäckigkeit in der Verteidigung eigener Fehler, Änderungen in der Ausbildung von der – Innenminister Friedrich genehmen - Spitze der Bundespolizei schlicht nicht zu erwarten sind, scheint gleichfalls offenkundig!

Dorfnachrichten (30.10.12)
Ist racial profiling zulässig? (26.10.2012)
Stoppt Racial Profiling (17. Juli 2012)
Nach Koblenzer Skandalurteil: Erlaubnis zu rassistischen Polizeikontrollen geht in Berufung (17. Mai 2012)
Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreyeckland (27. April 2012)

Weitere Informationen unter:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen
http://www.bug-ev.org/themen/schwerpunkte/dossiers/ethnic-profiling.html
http://www.isdonline.de




Unsere Anfrage
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.10.2012 hat das OVG Koblenz das Urteil des VG Koblenz v. 19.2.2012
aufgehoben und  nach einer müdlichen Belehrung durch die Vorsitzende
Richterin Wünsch „Für die Befragung und die Aufforderung, Ausweispapiere
vorzulegen - nach Paragraph 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz - im
vorliegenden Fall, ist der Anknüpfungspunkt der Hautfarbe nicht
zulässig. Die Maßnahmen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot nach
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, so dass sie ermessen-fehlerhaft waren“.
Zugleich hat sich die Bundespolizei im Einzelfall beim betroffenen
Kläger entschuldigt.

Das aufgehobene Urteil des VG Koblenz war von Beamten der Bundespolizei
bei Zugkontrollen im deutsch-schweizerischen Grenzverkehr wie im Verkehr
nach Frankreich mehrfach als Begründung für Kontrollen vorgezeigt worden.
Wir erlauben uns, deshalb zu fragen:
1. Hat die Bundespolizeidirektion Stuttgart oder die jeweiligen
Polizeiinspektionen auf Basis der Meinung des OVG Koblenz ihr Beamten
angewiesen
a) die Verweise auf das VG Koblenz unter keinen Umständen mehr zu verwenden;
b) stattdessen die Kontrollpraxis an der Spruchpraxis des OVG Koblenz
auszurichten.
c) Falls nicht bis wann wird damit zu rechnen sein?
2. Plant die Bundespolizeidirektion bzw. die ihnen untergeordneten
Dienststellen auf Basis der Rechtsprechung des OVG Kolbenz
a) in Form von Weisungen/Richtlinen eine Neuausrichtung der
Kontrollpraxis der eingesetzten Beamten, um racial profiling von
vornherein auszuschliessen?
b) ist über Weisungen/Richtlinien hinaus eine intensive Schulung zur
Vermeidung jeden Eindruckes eines "racial profiling" geplant ? ggf wann?

Über eine zeitnahe Beantwortung und ggf. einen Gesprächspartner für
unsere aktuellen Sendungen Morgenradio/Mittagsmagazin  würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüssen

K.-Michael Menzel (Aktuelle Redaktion)