Patente auf genmanipulierte Affen für ungültig erklärt

Patente auf genmanipulierte Affen für ungültig erklärt

Noch heute ist der Fall der sogenannten Krebs-Maus bekannt: Ende der 1980er-Jahre wurden mehrere Patente in den USA und Europa für diese genmanipulierte Maus zugunsten des Chemie- und Pharmakonzerns DuPont erteilt. Immer wieder wurden danach auch andere Säugetiere gentechnisch manipuliert und dann patentiert. Nun hat das Europäische Patentamt zwei Patente auf Menschenaffen für ungültig erklärt. TierschützerInnen hoffen auf eine Signal-Wirkung.

Die beiden Patente auf genmanipulierte Menschenaffen wurden erst nach jahrelangem Rechtsstreit zurückgenommen. Dies bedeutet, daß sich immer noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß Genmanipulationen an Lebewesen und deren Patentierung unethisch sind. Die Technische Beschwerdekammer, die als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamtes fungiert, beurteilte lediglich die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig. Immer noch steht im Zentrum der Entscheidungen die Abwägung zwischen dem Leiden der genmanipulierten Tiere und einem "medizinischen Nutzen" für den Menschen. Das Europäische Patentamt hat im Laufe der vergangenen drei Jahrzehnte Hunderte von Patenten auf Versuchstiere erteilt.

Bei dem nun entschiedenen Rechtsstreit drehte es sich um Patente eines US-Konzerns über genmanipulierte Schimpansen, denen DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut eingeschleust worden waren. Ein Bündnis von Tier- und Umweltschutz-Organisationen hatte gegen diese Patente gekämpft. Auch die bekannte Affenforscherin Jane Goodall hatte sich engagiert. Über viele Jahre hin hatte sie das Leben von Schimpansen in freier Wildbahn studiert. Zufrieden erklärte sie nun: "Die Streichung der Patentansprüche ist ein klares Signal an alle Wissenschaftler, die zum Leiden fähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung betrachten. Schimpansen sind unsere nächsten Verwandten, die 98,6 Prozent der Zusammensetzung unseres Erbgutes mit uns teilen."

Das Bündnis äußerte die Hoffnung, mit der aktuellen Entscheidung würden nunmehr ethische Überlegungen auch in anderen umstrittenen Fällen bindend. Auch für genmanipulierte Affen bestehen nach wie vor weitere Patente. So war etwa im Jahr 2010 ein Patent auf Affen erteilt worden, die per Genmanipulation an Epilepsie leiden.

Schon 1980 war ein erstes Patent auf ein Lebewesen, ein ölfressendes Bakterium, erteilt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied das oberste US-Gericht, es tangiere das Patentrecht nicht, ob es sich um Lebewesen oder "andere Sachen" handele. Seit vielen Jahren ist jedoch bekannt: Um ölfressende Bakterien zu erhalten, wird keine Gentechnik benötigt. Sie tauchen im Meereswasser auf, sobald sich ein Ölfilm bildet. Bis heute ist keine Nutzanwendung für jene künstlich geschaffenen ölfressenden Bakterien bekannt. Auch im Falle von genmanipulierten Kühen ist festzustellen, daß diese bis heute nicht landwirtschaftlichen Ställen zu finden waren - trotz des Versprechens einer höheren Milchproduktion.

Ebenso kam im Falle der genmanipulierten Krebs-Maus nach vielen Jahren zutage, daß es keinerlei Nutzanwendung gab. Greenpeace hatte dies mit jahrelangen Recherchen belegt, die bereits seit 2001 veröffentlicht sind. In Kanada wurde die Patentierbarkeit der Krebsmaus vom Obersten Gericht abgelehnt, da höhere Lebensformen nicht Gegenstand einer Erfindung sein könnten. In den USA wurde hingegen im mai dieses Jahres ein besonders riskanter Freisetzungsversuch mit genmanipulierten Stechmücken erlaubt.

All die Ergebnisse über angebliche Nutzanwendungen, die sich im Nachhinein als leere Versprechungen erwiesen, deuten darauf hin, daß es in jenem obskuren Bereich der Wissenschaft weniger um Nutzanwendung oder um Grundlagen-Forschung geht, sondern eher um die Befriedigung perverser Neigungen oder Allmachts-Fantasien.