Flinta*News im MiMoRa: Persönlichkeitsrechte gelten uneingeschränkt auch für Sexarbeiter*innen

Persönlichkeitsrechte gelten uneingeschränkt auch für Sexarbeiter*innen

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Pinkes Bild mit Text "flinta*mimora" mittwochs von 08-10 uhr auf rdl.de und 102,3 mhz, im hintergrund ein roter mund mit zähnen und zunge aus dem kommen wellen-artige bewegungen raus
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linda

Einen „fulminante[n] Sieg vor einem Schweizer Gericht“ vermeldet der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V.: Die Sexarbeiterin, Kolumnistin und Autorin Salome Balthus wehrte sich demnach erfolgreich gegen eine Zeitung nachdem ein Journalist sich unter falscher Identität als Kunde ausgegeben und ohne ihr Einverständnis über das Treffen berichtet hatte. Das Verfahren hatte sich über sechs Jahre hingezogen, bis Ende 2025 das Urteil zu ihren Gunsten fiel. Er habe sie eindeutig hintergangen indem er sie „unter falschen Angaben gebucht, seine Identität als Journalist und ‚seinen journalistischen Auftrag‘ nicht offengelegt und dann auch ohne ihr Wissen, ohne ihre Zustimmung über seine Eindrücke in der Zeitung berichtet und ein Portrait erstellt“ habe. „Und: sich später auch noch ‚lustig‘ darüber gemacht“ habe,“indem er ihr schrieb, sie solle nicht böse darüber sein.“ Das Gericht stellt klar: Die Zeitung müsse „den besagten Artikel auf ihrer Internetseite löschen, […] auf der Titelseite und online die Gerichtsentscheidung veröffentlichen und [...] den Gewinn benennen, den sie mit dem Artikel erzielt haben. Damit hat Salome Balthus einen einklagbaren Anspruch, auf Herausgabe des Gewinns (was wohl einmalig ist und damit einen neuen Standard festlegen sollte!) neben dem Anspruch auf Entschädigung. Wir gratulieren Salome Balthus für diesen langen, kostspieligen und mutigen Weg. Sie hat für uns alle dieses Urteil erstritten. Sexarbeiter*innen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch! Bravo, Salome!“

(dm)