Polizeioberkommissar wegen Beleidigung von Claudia Roth verurteilt

Polizeioberkommissar wegen Beleidigung von Claudia Roth verurteilt

Das Amtsgericht Augsburg hat einen 53-jährigen Polizeioberkommissar zu 40 Tagessätzen à 110 Euro verurteilt. Der Mann hatte auf seiner Facebook-Seite das Gesicht der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mit einem Pferdehintern verglichen. Das ging der Richterin, denn doch zu weit. In weiteren Anklagepunkten, 6 wegen Beleidigung, 26 wegen Volksverhetzung und einem wegen Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen – sprich Hakenkreuzschmiererei – konnte die Richterin nur schlechten Geschmack aber keine strafbare Handlung erkennen. Der Polizist ist seit anderthalb Jahren suspendiert. Nach dem Gerichtsentscheid könnte ihm noch ein Disziplinarverfahren drohen. Sein Anwalt kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.