Puigdemont erzielt Etappensieg im Auslieferungsverfahren

Puigdemont erzielt Etappensieg im Auslieferungsverfahren

Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine Auslieferung des ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemon an die spanische Justiz wegen Rebellion abgelehnt. Rebellion bzw. der deutsche Hochverratsparagraph sei nicht anwendbar, da selbst wenn Gewalt bei Demonstrationen für die Unabhängigkeit Kataloniens angewendet worden sei, diese nicht das Ausmaß gehabt habe, um die Verfassungsorgane Spaniens zu zwingen, argumentierte das Gericht. Wegen des zweiten Anklagepunktes, Veruntreung öffentlicher Gelder, gab das Gericht Spanien noch die Möglichkeit, Dokumente nachzureichen. Das heißt auch in diesem Punkt folgte das OLG der Argumentation der Anwälte wonach die spanische Justiz bisher keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass das für illegal erklärte Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens aus öffentlichen Geldern finanziert wurde.

Die RichterInnen verfügten außerdem die Freilassung Puigdemont gegen Kaution und Meldeauflagen. Deutschland darf Puigdemont aber nicht verlassen. Eine Abschiebung Puigdemonts nach Spanien hängt nun an der Beibringung von Beweisen, die bisher offenbar nicht ermittelt werden konnten. Selbst wenn Puigdemont noch abgeschoben wird, darf ihn die spanische Justiz nicht wegen des Hauptanklagepunktes Rebellion verurteilen. In einer ähnlichen Situation mit Belgien hatte die spanische Staatsanwaltschaft schon einmal den Haftbefehl einfach zurückgezogen, um die Anklage wegen Rebellion aufrecht zu erhalten. Auf diese Weise konnte sie es versuchen, Puidgemont von einem anderen Land ohne Auflagen zu bekommen. Damit ist sie nun erneut gescheitert. Das deutsche Gericht ging aber nicht so weit, Puigdemont den Status eines aus politischen Gründen verfolgten zuzugestehen.