Religiöse Symbole im Gerichtssaal in Österreich problematisch

Religiöse Symbole im Gerichtssaal in Österreich problematisch

Religiöse Symbole im Gerichtssaal in Österreich problematisch

In Österreich wird im Herbst diesen Jahres beschlossen, ob Kopftuch oder Kippa in Verhandlungsräumen erlaubt werden. Bisher ist die Lage unklar und andere religiöse Symbole wie Kreuze sind derzeit in vielen Verhandlungsräumen zu sehen. Ein Fall von 2008 zeigt, dass Staat und Religion aneinander geraten. Mona S., eine Angeklagte im sogenannten Terrorprozess, weigerte sich ohne Gesichtsschleier die Verhandlungen durchzuführen. Sie wollte ihren Schleier behalten weil in dem Gericht Männer anwesend waren. Die 22-Jährige weigerte sich ein Kopftuch anzuziehen und somit ihr Gesicht zu zeigen. Dies führte zu ihrem Ausschluss der Verhandlungen. Die Vorsitzende hatte gesagt religiöse Bräuche hätten in einem Gerichtssaal nichts verloren.

Religiöse Symbole gibt es jedoch in fast jedem Verhandlungsraum. Zum Beispiel gibt es Richterpulte, auf denen eine "Schwurgarnitur" angeschraubt ist. Das heißt es sind zwei Kerzen mit einem Kreuz zu sehen. Auch die staatliche Formel der Verteidigung von Geschworenen beinhaltet den Satz "so wahr mir Gott helfe". Jetzt fordert die Standesvertretung Klarheit und möchte wissen wo die Grenze von religiöser Symbolik im Gerichtssaal ist. Aktuell gibt es in Österreich keine Richterin, die ein Kopftuch trägt.

Es gibt zwar immer wieder Bewerberinnen mit Kopftuch, die wissen möchten, ob sie nun ein Kopftuch oder eine Kippa tragen dürfen. Die meisten RichterInnen vertreten die Meinung, dass religiöse Symbole oder Zeichen ihrer Weltanschauung gegen die Neutralität des Berufs sind. Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium berät nun über "Religiöse Symbole" und will im Herbst zu einem Ergebnis kommen. Es soll vor allem das Spannungsfeld zwischen Neutralitätsgebot des Staates und Religionsfreiheit umgehen.