Richter wegen Rechtsbeugung bei Urteil gegen Maskenpflicht angeklagt

Richter wegen Rechtsbeugung bei Urteil gegen Maskenpflicht angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gestern Anklage gegen einen Familienrichter aus Weimar erhoben, der eine einstweilige Anordnung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen erlassen hat. Die Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Jena aufgehoben. Dem Richter wird vorgeworfen, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die in seine Zuständigkeit fielen, um sie zu einer Klage zu bewegen. Umstritten war auch die Auswahl einer Gutachterin, auf deren Gutachten der Richter seine Entscheidung dann stützte. Als Familienrichter wäre der Richter für eine Aufhebung der Maskenpflicht auch nicht zuständig gewesen. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass es dem Richter darum gegangen sei, „die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen“. Dafür habe er sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Auf Rechtsbeugung steht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.