VG Freiburg: Maskenpflicht in Freiburger Innenstadt bleibt

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Maskenpflicht in Freiburger Innenstadt bleibt

"Eine Beschränkung der Maskenpflicht auf Situationen, in denen der Mindestab-stand nicht eingehalten werden könne, dürfte hingegen nicht gleich geeignet sein. Denn es spreche viel dafür, dass es trotz der Pflichten aus der Corona-Verordnung des Landes in den Fußgängerbereichen der stark frequentierten Freiburger Innenstadt mit vielen schmalen Straßen und Gassen regelmäßig zu Unterschreitungen des Mindestabstands komme, ohne dass die Betroffenen eine Mund-Nasen-Bedeckung trügen. Im Übrigen seien in gewissen Grenzen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zulässig, sodass die verfügte Maskenpflicht keine Ausnahme bei fehlender Gefahrenlage - etwa auf weitläu-figen Plätzen und geringem Personenaufkommen - vorsehen müsse. Den mit der in der Allgemeinverfügung enthaltenen Maskenpflicht einhergehenden geringen Einschränkungen stünden vor dem Hintergrund der derzeitigen angespannten Pandemielage die gravieren-den Folgen für Leib und Leben einer Vielzahl an COVID-19 erkrankter Betroffener gegen-über sowie das bedeutende Ziel, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhal-ten." so das VG Freiburg in einer Entscheidung (Beschluss vom 29. April 2021, Az. 4 K 936/21)