S21 machts möglich: Kirchen geben Feiertagsschutz preis

S21 machts möglich: Kirchen geben Feiertagsschutz preis

Kirchen und Bahn haben sich laut Pressemitteilung der Kirchen vom 7. April 2017 darauf geeinigt, dass die Bahn „an hohen kirchlichen Feiertagen die Tunnelbauarbeiten ruhen“ lässt. Von Gründonnerstagabend bis Ostermontag sowie von Weihnachten bis zum Neujahrstag würden „keine Tunnelbauarbeiten stattfinden“.
Die ökumenische Initiative „TheologInnen gegen Stuttgart 21“ kritisiert diese angebliche „pragmatische Lösung“ scharf: Es gibt für die Kirchen keine Veranlassung, auf eine solche Vereinbarung einzugehen, denn die Bahn hat an diesen besonderen Feiertagen auch schon früher ohnehin nicht an Tunnels gearbeitet. Statt eine solche Selbstverständlichkeit zu feiern, hätten die Kirchen deutlich erklären müssen, dass es ein Skandal ist, dass die Bahn für S21-Bauarbeiten seit Jahren das Feiertagsgesetz bricht. Nicht nur die höchsten Feiertage, sondern jeder Sonn- und Feiertag ist grundgesetzlich geschützt.
Gearbeitet werden darf grundsätzlich nur mit Ausnahmegenehmigung (von Seiten des Staates), und vor jeder Ausnahmegenehmigung sind die Kirchen (immerhin) zu hören. Die sind aber nie gehört worden. Dass die Bahn hier eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist kein Grund, deren stures Nicht-Entgegenkommen noch mit einer Pressemeldung zu einem freundlichen Kompromiss umzudeuten.
Die Theologen erinnern daran, dass das Feiertagsgesetz ein Gesetz ist, das den Feiertag für die ganze Gesellschaft schützt, nicht nur und nicht in erster Linie für Gottesdienstbesucher. Es ist zudem ein zentrales Element sowohl in der jüdischen, wie auch in der christlichen Tradition und – weit über seine religiöse Bedeutung hinaus – wichtiger Ausdruck, wahrgenommener zivilgesellschaftlicher Verantwortung auch und gerade für die Nichtglaubenden.
Pfarrer Martin Poguntke aus Stuttgart im Gespräch mit RDL.