Seit 2021 bis 2024 wurden bei der FSB 153 Mietwohnungen in der Sozialbindung verlängert

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Seit 2021 bis 2024 wurden bei der FSB 153 Mietwohnungen in der Sozialbindung verlängert

Bei der Debatte im Bausschuß um die Halbzeit Bilanz Preiswertes Wohnen 2030 bat RDL die Geschäftsführerin der FSB Dr. Szablewska um Zahlen  zur  Anzahl von Sozialen Bindungsverlägerung aus der Bindung fallender Mietwohnungen. Diese Möglichkeit fördert die Landeswohnungsbauförderung je nach Dauer der Verlängerung oder Neubegründung auch für private Vermieter. 

Diese Daten wurden uns jetzt von der Pressesprecherin Petra Zinthäfner am 17.10.25 übermittelt (siehe Überschrift). Zugleich wurden weitere Abschätzungen für den Zeitraum 2025-2030 dargelegt: In den Jahren 2025-2030 würde bei der FSB voraussichtlich die Bindung bei 522 WE enden, bei denen wir selbstverständlich eine Verlängerung anstreben. Mit Blick auf die Erfahrungen der Vergangenheit erfüllen ca. 60% der Haushalte weiterhin die Erfordernisse der Wohnraumförderung (diese entfallen bspw. dann, wenn sich die Einkommenssituation nach Einzug über die Jahre deutlich verbessert). Bei 522 WE würden unter Zugrundelegung einer erfahrungsgemäßen Verlängerungsquote von 60% somit 313 WE verlängert werden. 
Von welchen der Optionen des Landesprogramm die FSB bei den Verlängerungen der Sozialbindung gebraucht macht - Minimum 15 Jahre, Maximum 40 Jahre- steht leider nicht in der Auskunft. Auch ob schon einmal bei ausgelaufenen Bindungen, dann wenn Mieter:innen ausziehen, die die Wohnberechtigungsbedingungen beim Einkommen überschritten haben, beabsichtigt ist bzw. vorgekommen ist, die sozialen Bindungen zu erneuern, leider auch nicht. 
(kmm)