Bundestag stimmt Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu: Selektionsgesetz für Deutschland. AbilityWatch zur Triage-Regelung

Selektionsgesetz für Deutschland. AbilityWatch zur Triage-Regelung

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Selektionsgesetz für Deutschland #Triage
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Ability Watch

Am gestrigen 10. November hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zur Regelung der Triage zugestimmt, die Teil des Infektionsschutzgesetzes werden soll. Triage, das ist die tragische Situation, in der medizinisches Personal gezwungen ist auszuwählen, welche Menschen gerettet werden und welche man sterben lässt, da die medizinischen Kapazitäten nicht ausreichen. Entstanden ist er auf Schlachtfeldern, bekannt wurde er in letzter Zeit in der Corona-Pandemie. In der ersten großen Welle wurde klar, dass es zu solchen Situationen kommen kann – und dass nicht geregelt ist, nach welchen Kritierien in so einem Fall entschieden wird. Ohne gute Regelung droht die Gefahr, dass Patient*innen nach menschenverachtenden, zum Beispiel nach rassistischen oder sozialdarwinistischen Kritierien aussortiert werden. Gerade Menschen mit Behinderungen sind besonders gefährdet, von einer lebenswichtigen Behandlung ausgeschlossen zu werden. Der Gesetzgeber hat darauf nicht von sich aus reagiert, sondern wurde durch eine Verfassungsbeschwerde dazu gezwungen. Wird Triage nun durch die Gesetzänderung ethisch akzeptabel geregelt? Keineswegs, meint die Aktionsplattform AbilityWatch e.V. und hat eine kritische Stellungnahme veröffentlicht. Über die Kritik haben wir mit Constantin Grosch gesprochen. Er ist u. a. engagiert als Vorsitzender von AbilityWatch, Beisitzer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss und war einer der Beschwerdeführenden bei der Verfassungsklage.