In Österreich werden die ersten Auswirkungen des seit September geltenden Arbeitszeitgesetzes sichtbar. Den Gewerkschaften werden nach einem Bericht des „Standard“ immer neue Arbeitsverträge vorgelegt, die massive Arbeitszeitverlängerungen enthalten. Die ersten Betroffenen der neuen Regelung sind anscheinend vor allem Saisonkräfte in der Tourismusbranche.
Nach der neuen Regelung sind jetzt sogenannte „freiwillige“ 12-Stunden-Tage und Arbeit am Wochenende erlaubt. Diese im Arbeitsvertrag ausdrücklich formulierte „Freiwilligkeit“, länger zu arbeiten, ist in der Praxis eine Vorgabe des Arbeitsgebers. Ohne die Zustimmung des Arbeitgebers kommt in aller Regel kein Arbeitsvertrag zustande. Mit der Klausel soll den minimalen rechtlichen Hürden Rechnung getragen, die nach massiver Kritik ins Gesetz eingeflossen sind. Ursprünglich hatte die Regierung aus konservativer ÖVP und die rechtsnationaler FPÖ nicht einmal diese Einschränkung vorgesehen.
„Der Standard“ hatte in den letzten Wochen mehrmals davon berichtet, dass Mehrarbeit in manchen Firmen nicht mehr für den gesamten Betrieb geregelt wird. Stattdessen würden nun Einzelvereinbarungen geschlossen, so dass der Schutz kollektiver und gleichwertiger Arbeitsverträge zunehmend verwässert wird.