Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e.V.: Sexualität als elementares Grundbedürfnis: Sozialgerichtsurteil zu Sexualassistenz schlägt Wellen

Sozialgerichtsurteil zu Sexualassistenz schlägt Wellen

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Das Sozialgericht Hannover sprach am 11. Juli 2022 einen öffentlichkeitswirksamen Urteilsspruch: Demnach muss die Berufsgenossenschaft einem nach einem Unfall körperlich behinderten Menschen auch die Kosten einer Sexualassistentin erstatten, weil Sexualität zur Teilhabe gehört.

Weitere Menschen mit Beeinträchtigung bereiten sich nun auf Klagen vor und fordern eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihres Rechts auf Sexualität. Dafür sind sie sofort unter Beschuss durch die Sexkaufgegner*innen geraten. "Es zeigt sich wiedereinmal, wie scheinheilig und menschenverachtend die ganze Argumentation eigentlich ist, wenn unter die Moralhaube geschaut wird", kommentiert der BSD e.V. "Wenn dabei [...] offen behindertenfeindliche Töne angeschlagen werden, Menschen mit Behinderungen als argumentative Verfügungsmasse zum Beleg der eigenen These missbraucht, oder  als bemitleidenswerte Opfer zur Befriedigung der vermeintlichen Sexindustrie instrumentalisiert werden, wird der diskursive Bogen weit überspannt", sagt auch der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben.

Unterstützung fand das Thema sexuelle Teilhabe auch von den Veranstaltenden, wie pro-Familia und BesD sowie den Expert*innen und Teilnehmer*innen der SAMBA-Fachtagung in Mainz im Oktober diesen Jahres.

BSD e.V., Berlin am 25.11.2022