Angriff um den Stühlinger Kirchplatz: Staatsanwaltschaft Freiburg sieht keinen belastenden Beweis gegen drei Gambier

Staatsanwaltschaft Freiburg sieht keinen belastenden Beweis gegen drei Gambier

In einem Fall von sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Freiburg die Ermittlungen gegen drei junge Gambier eingestellt. Grund für das eingestellte Verfahren war ein absoluter Mangel an Beweisen gegen die Beschuldigten und widersprüchliche Behauptungen der beiden Frauen, die Anzeige erstattet hatten.

Die drei Gambier bestritten den Vorwurf, dass sie im Oktober zwei Frauen in der Nähe des Stühlinger Kirchplatzes angegriffen hätten. Im Laufe der Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft weder Tatzeugen noch Beweismittel finden, die die Beschuldigung gerechtfertigt hätten. Als die beiden jungen Frauen das Geschehen beschrieben, widersprachen sie sich gegenseitig und widersprachen auch anderen Beweisen wie die Aufnahmen von Überwachungskameras. Auch ein Radfahrer, der den Frauen geholfen habe, konnte nicht gefunden werden, obwohl ein Aufruf durch die lokalen Medien ging.