Staatsanwaltschaft verweigert Kloth Gefolgschaft

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Staatsanwaltschaft verweigert Kloth Gefolgschaft

Mit Beschluss vom 1.7.2016 hat die Staatsanwaltschaft Freiburg ein von RA O. Kloth (Teningen, AfD) gegen den gesetzlichen Vertreter von Radio Dreyeckland eingeleitetes Strafverfahren wg "Beleidigung" eingestellt gemäß § 170 Abs.2 StPO. (Anders formuliert: Die Ermittlungen haben  kein anderes Ergebnis gezeitigt, dass z.B. einen Strafbefehl oder eine Anklage rechtfertigen könnte).

RA O.Kloth, der von RDL seit dem 6.6.16 Unterlassungen in seiner Berichterstattung verlangt, hatte als Teil seiner juridischen `Drohstrategie´, Beschwerden an den Presserat, Medienaufsichtsbehörden und eben auch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet. Wie RDL mittlerweile erfuhr, scheint diese Taktik Teil des ,modus operandi´von RA Kloth zu sein, von Ihm als Gegner Identifizierte Menschen mit Strafanzeigen zu überziehen bzw. zu bedrohen: von zwei Rechtsanwältinnen liegen hierzu Informationen vor, von in Leserbriefen Ihre Meinung Äusserenden wird auch die Ankündigung von Beleidungs- bzw. Verleumdungsanzeigen ebenfalls berichtet.