Derart lakonisch undiskutiert verhandelten die Räte eine wesentliche Einnahmequelle ihres städtischen Haushalts: die Gebühren für das städtische Handeln von der Baugenehmigung bis zum Pass.
Dabei sind in Gestalt der Kostendeckungsanteile bei ihrem Handeln doch mehr als bemerkenswerte Unterschie de zu beobachten.
Die Kosten der Gebühren für eine Beerdigung - sei es Urne oder Erd-Bestattung -lässt sich die Stadt Freiburg zu 100% erstatten. Einzige Ausnahme die Sternengräber demnächst auch für alle Kinder bis 1 Jahr.
Wesentlich kulanter verfährt die Stadt bei der Nutzung des öffentlichen Strassenraumes durch Autoleichen. Hier sieht die Stadt nur einen Kostendeckungsgrad von 85% vor. Dabei hat sie schon den Ermittlungsaufwand für die erfolglose Eigentümerermittlung oder die präventiven Kontrollgänge aus dem Kostenvolumen herausgerechnet.
Noch glimpflicher kommen die Antragsteller weg, die ihre Zweckentfremdung von Wohnraum legalisieren wollen.
Wenn "[Zudem]es oft gelingt, die Eigentümerseite zu einer Beendigung der
Zweckentfremdung zu bewegen, ohne dass eine diesbezügliche Verfügung erlassen werden muss." Haben sie gar nix für ihr rechtswidriges Verhalten zu berappen!
Kein Winder, daß hier bei diesem Amt der Kosten-Deckungsgrad bei sagenhaften 19,69 % liegt.
Merke der Satz des 19 Jahrhundert für Paris. "Obdachlosen und Reichen ist das Übernachten unter Brücken verboten" führt in der Freiburg-Version der Gleichbehandlung weitere Privilegien mit sich: Wer Wohnungs-/Obdachlose durch Rauschmiss produziert, kann leerstehen oder als Ferienwohnung vermieten lassen, bis er ermittelt wird. Er muss dann nur schnell teurer vermieten!
(kmm)
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