Österreich: Verfassungsgericht überprüft Eheverbot für Lesben und Schwule

Österreich: Verfassungsgericht überprüft Eheverbot für Lesben und Schwule

In Österreich hat das Verfassungsgericht eine Überprüfung des Eheparagraphen beschlossen. So soll eine mögliche verfassungswidrige Diskriminierung Homosexueller festgestellt werden. Diese können zwar eine „eingetragene Partnerschaft“ eingehen, jedoch keine Ehe.

Konkret geht es um die Frage, ob sich durch die Gesetzeslage Nachteile für die Kinder homosexueller Paare ergeben. Eigentlich bestehen in Österreich keine gesetzlichen Unterschiede mehr zwischen einer Ehe und einer „eingetragenen Partnerschaft“. In einer „eingetragene Partnerschaft“ sind also Adoptionen und reproduktionsmedizinische Behandlungen möglich. Allerdings gelten diese Kinder weiterhin vor dem Gesetz als „unehelich“.

Der Eheparagraph benennt derzeit, anders als in Deutschland, die Ehe explizit als Institution „zwischen zwey Personen verschiedenen Geschlechts“. Daher müsste dieser Passus geändert werden.

Mit einer Entscheidung wird im Dezember gerechnet.