Stromkostennachzahlung bei Hartz IV - Bezug

Stromkostennachzahlung bei Hartz IV - Bezug

Das Thema Stromkosten bei Leistungsbezug ist aktuell und wird in Zukunft noch schwerer wiegen, da viele Leute schon heute ihre Rechnungen, aus dem Hartz IV - Satz nicht mehr bezahlen können. Hier ein interessantes, wenn auch spektakuläres Gerichtsurteil.

Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.07.2010
- S 1 AS 256/10 -
Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht die Übernahme der Kosten für eine zu hohe Stromrechnung verlangen
Übernahme von Kosten muss gerechtfertigt sein

Liegt eine Notsituation vor, in der ein Antragsteller von Obdachlosigkeit bedroht ist, so können finanzielle Hilfen gewährt werden. Auch das Abstellen des Stroms in der kalten Jahreszeit kann eine vergleichbare Notlage begründen, da eine Unterkunft dann möglicherweise unbewohnbar wird.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld die Übernahme ihrer viel zu hohen Stromrechnung von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und unterlag.