Türkei beschließt neues Wahlgesetz

Türkei beschließt neues Wahlgesetz

In einer turbulenten Sitzung, in der es auch zu physischen Handgreiflichkeiten kam, hat das türkische Parlament in der Nacht zum Mittwoch ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Die umstrittene 10 % Hürde für den Einzug ins Parlamend bleibt erhalten, aber Parteien können Wahlbündnisse schließen und so gemeinssam die Hürde überschreiten. Auf diese Weise kann die Regierende AKP kleinere nationalistisch bzw. religiös orientierte Parteien mit ins Parlament bringen und so potentielle Konkurrenten an sich binden. Insbesondere wird so ein gegen Erdogan gerichtetes breites Wahlbündnis anderer Parteien erschwert.

Die Opposition bemängelt, dass das neue Wahlgesetz die Kontrolle von Stimmabgabe und Auszählung erschwere. Eine komplizierte Regelung über die Bestimmung der Wahlleiter wird im Endeffekt dazu führen, dass die meisten Wahlleiter von Erdogans regierender AKP, bzw. der mit ihr verbündeten MHP gestelltt werden. Es wird auch bewegliche Wahlurnen geben, um etwa Kranke mit der Wahlurne aufsuchen zu können. Dies erschwert zugleich die Kontrolle der Stimmabgabe. Eine Regelung wonach sich Polizisten im Dienst den Wahlurnen auf nicht mehr als 100 Meter nähern dürfen, wird aufgehoben. Nun dürfen sie auch in den Türen der Wahllokale stehen.