Gesetzentwurf für neues türkisches Wahlrecht erleichtert Einschüchterung und Manipulation

Gesetzentwurf für neues türkisches Wahlrecht erleichtert Einschüchterung und Manipulation

Ein Paket von Änderungen im türkischen Wahlrecht auf das sich die regierende AKP und die ultranationalistsiche MHP geeinigt haben, erleichtert die Einschüchterung von WählerInnen, insbesondere in den Landesteilen mit mehrheitlich kurdischer Bevölkerung.

 

Polizisten müssen Wahllokalen nicht mehr fern bleiben, sie dürfen in den Türen von Wahllokalen stehen. Die Vorsitzenden der für den Wahlbezirk zuständigen Kommissionen werden nicht mehr aus den VertrerterInnen der vier größten Parteien bestimmt. Stattdessen werden Beamte diese Funktion übernehmen. Wahlurnen können aus Sicherheitsgründen in andere Viertel verlegt werden. Damit wird die Kontrolle der Ergebnisse durch die Opposition erschwert. WahlhelferInnen notieren das Ergebnis der Auszählung und reichen es an ihre Partei weiter. Die das mit dem offiziellen Ergebnis vergleicht. Wird aber eine Wahlurne in ein Viertel verlegt, wo es zum Beispiel keine prokurdischen WahlhelferInnen gibt, fällt diese Form der Kontrolle flach.

 

Eine weitere Änderung ist, dass bei Wahlkoalitionen die 10 % Hürde für den Einzug ins Parlament für beide Parteien gemeinsam gilt. Dadurch kann Erdogans AKP die kleinere ultranationalistische MHP quasi über die 10 % Hürde heben, während alle anderen Parteien dies aus eigener Kraft schaffen müssen. Dies bindet auch die MHP dauerhaft an die AKP.