Für seine Kolleginnen an der Uni Freiburg kam die Inhaftierung am 31.10.2014 überraschend. Ralf Streck, auf Lesereise zum baskischen Friedensprozess in der BR Deutschland, hat die Umstände der Gewahrsamnahme recherchiert. Der europäische Haftbefehl kam wegen einer Verurteilung in absentia wegen ETA-Mitgliedschaft in Frankreich. In Spanien war Tomas bereits 1998 inhaftiert und gefoltert worden. Als er freigelassen wurde, nutzte der ehemalige Stadrat einer Kleinstadt die Gelegenheit, um sich aus Spanien abzusetzen.
Seine Familie befürchtet bei Abschiebung nach Frankreich die Weiterleitung nach Spanien. Dort wird so der EGMR weiterhin gefoltert, trotz einseitigem Waffenende durch die ETA vor 3 Jahren.