UN-Waffenhandelsabkommen im Ratifizierungsprozess

UN-Waffenhandelsabkommen im Ratifizierungsprozess

Heute stimmen die Europa-Abgeordneten im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten sowie im Ausschuss für Internationalen Handel des Europa-Parlaments über das Waffenhandelsabkommen der Vereinten Nationen ab. Durch dieses Abkommen sollen Rüstungsexporte in Staaten verboten werden, in denen Menschenrechtsverletzungen mit diesen Waffen begangen werden. Seit Juni 2013 steht dieses Abkommen zur Ratifizierung. In Kraft wird das Abkommen treten, wenn es mindestens 50 Staaten ratifizieren.

Im April 2013 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen nach langjährigen Bemühungen der Zivilgesellschaft das erste Waffenhandelsabkommen verabschiedet. Andere Verträge befassen sich bereits mit der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder von unkonventionellen Waffen wie Streubomben. Doch zum ersten Mal befasst sich ein Abkommen mit dem Handel mit allen konventionellen Waffen.

Laut dem schwedischen Friedensforschungsinstitut Sipri beträgt der internationale Waffenhandel jährlich um die 70 Milliarden Dollar. Die Frage des Waffenhandels ist gerade für die EU und ihre Mitgliedstaaten von Bedeutung. Mit Großbritannien, Frankreich und Deutschland zählt die EU drei der sechs größten Rüstungsexporteure weltweit.

Kurz nach der Verabschiedung des Abkommens durch die UN-Generalversammlung im Jahr 2013 erklärte Matthias John, Rüstungsexperte bei Amnesty International, was dieses Abkommen für die internationalen Rüstungsexporte bedeuten könnte, wenn es genug Staaten ratifizieren würden. Gegenüber Radio Dreyeckland erklärte er zunächst, worum es bei dem Abkommen geht.