Urteil im Kriegsverbrecherprozess in Verona - BRD verweigert Auslieferungen und Entschädigungen

Urteil im Kriegsverbrecherprozess in Verona - BRD verweigert Auslieferungen und Entschädigungen

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Am 6. Juli 2011 fiel in Verona das Urteil im Prozess um die Massaker, die Angehörige der deutschen Wehrmacht-Division "Hermann Göring" 1944 in mehreren Dörfern in den norditalienischen Appeninen verübt hatten.

In einem Racheakt gegen die Bevölkerung dieser Gegenden, in denen die Resistenza stark war, ermordeten die deutschen Soldaten innerhalb weniger Wochen insgesamt fast 400 unbewaffnete Zivilist_innen jedes Alters. Nur eines von mehreren ähnlichen Massakern in Italien und Griechenland. Nach dem Krieg wurden die Beweismittel in Italien unter Verschluss gehalten; die Integration Deutschlands z.B. in die NATO sollte nicht gefährdet werden.

Erst 2005 kam es zum ersten Urteil in einem der Massaker, seither folgten weitere; immer in Italien, denn in Deutschland wurde bislang keine Anklage erhoben. Mehr noch: Deutschland weigert sich, die Verurteilten auszuliefern und wehrt sich gegen die Forderung nach Entschädigungen.

Im aktuellen Fall standen in Verona 12 Angehörige der Göring-Division wegen 'mehrfachem und anhaltendem Mord unter den erschwerenden Bedingungen der Grausamkeit udn der niederen Motive' vor Gericht; 3 der alten Männer mussten das Urteil nicht einmal mehr erleben. Mitarbeiter_innen des Istoreco, des Instituts für Geschichte des Widerstands, haben den Prozess beurteilt, darunter auch Matthias Durchfeld. Mit ihm haben wir über den Prozess und die Verantwortung des deutschen Staates gesprochen und ihn zuerst gefragt, wie das Urteil ausgefallen ist.