Verfahren wg. Gewalt gegen Obdachlosen

Verfahren wg. Gewalt gegen Obdachlosen

Am heutigen Freitag hat vor dem Freiburger Landgericht ein Verfahren gegen einen 16-jährigen und einen 19-jährigen begonnen, die einen Obdachlosen schwer misshandelt haben sollen. Sie sollen den Obdachlosen im Januar im Bereich der Talstraße aus einer Gruppe heraus attackiert haben. Der 19-jährige soll den Obdachlosen mit der Faust niedergeschlagen haben, worauf beide Angeklagte auf  den Obdachlosen weiter eingeschlagen haben sollen. Nachdem der Geschädigte geflohen war, sollen die Angreifer ihn weiter verfolgt haben. Im Bereich der Schillerstraße ging er erneut zu Boden und soll darauf von dem heute 16-Jährigen so massiv insbesondere gegen den Kopf getreten worden sein, dass vermutet wird, er habe den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Nachdem der Obdachlose bewusstlos am Boden lag, wurden ihm noch Armbanduhr und Handy entwendet. Der Obdachlose erlitt eine Gehirnerschütterung und zahlreiche Platz- und Schürfwunden.

Außerdem soll der 16-jährige in der Nacht des 21. 12. 17 zusammen mit drei anderen Tätern einen Mann mit der Faust so schwer geschlagen haben, dass dieser ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und im Notfallzentrum der Uni-Klinik behandelt werden musste.

Auf Antrag eines der beiden Verteidiger wurde die Öffentlichkeit für das ganze Verfahren, inklusive Urteilsverkündung ausgeschlossen. Der Richter begründete dies damit, dass der Hauptangeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch keine 16 Jahre alt war und dass angesichts der Schwere der Vorfälle, eine Stigmatisierung des jugendlichen Angeklaten in der Öffentlichkeit möglich wäre.

jk