Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhob am Mittwoch, 4.Januar 2023 gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen die Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.
Radio Dreyeckland sprach mit dem Verfahrenskoordinator Joschka Seeliger von der GFF.
Die Klage wird im übrigen von diversen bürgerrechtlich tätigen Vereinigungen u.a. Grundrechte und Demokratie und RAV e.V. unterstützt
(kmm)
Sorry: Vom Interviewer wird fälschlich #Fächer nach NRW statt richtig Frankfurt/Hessen zugeordnet. Die A866 ist ja auch der sog. Stadtunnel bei Freiburg. A66 ist wohl richtig für den angesprochenen Autobahnausbau bei Frankfurt durch den Fechenheimer Wald mit einer 2,7 ha großen Rodungsfläche.