Das französische Verfassungsgericht hat am gestrigen Donnerstag über die jüngste Verschärfung des Versammlungsrechts entschieden. Es strich die umstrittene Massnahme der individuellen Demonstrationsverbote heraus.
Demnach hätten die örtliche VertreterInnen des Zentralstaates einzelnen Personen verbieten dürfen, einen Monat lang an Demonstrationen auf französischem Gebiet teilzunehmen. Diese Massnahme richtete sich gegen Personen, die mit Gewalttaten oder "Machenschaften" bei vergangenen Demonstrationen auffielen.
Das Verfassungsgericht entschied, dass die schwammige Formulierung der Verwaltung zu viel Willkür erlaubte. Das Gesetz habe nicht eingegrenzt, bis wohin die vorgeworfenen Handlungen zurückreichen müssen, was unter "Machenschaften" zu verstehen ist, und die Klagemöglichkeiten seien ungenügend.
Die weiteren Massnahmen des sogenannten "Anti-Randallierer-Gesetzes" liessen die VerfassungsrichterInnen zu. Darunter etwa das Vermummungsverbot, wonach das gezielte Verhüllen des Gesichts bei Demonstrationen mit bis zu einem Jahr Haft oder 15.000 Euro geahndet werden kann. Das Verfassungsgericht liess auch zu, dass die Polizei Personen und Fahrzeuge im Vorfeld von Demonstrationen durchsucht, sofern es ein Gericht anordnet. Diese Durchsuchungen zielen darauf, Waffen oder Gegenstände zu beschlagnahmen, die als Waffen benutzt werden könnten.
(mc)