50 Organisationen der Zivilgesellschaft protestieren gegen den Gesetzesvorschlag: Das französische Parlament ist dabei, das Demonstrationsrecht zu verschärfen

Das französische Parlament ist dabei, das Demonstrationsrecht zu verschärfen

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Angesichts der Gelbwestenproteste in Frankreich und der vielfach berichteten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Protestierenden ist das französische Parlament dabei, das Demonstrationsrecht zu verschärfen.

Der entsprechende Gesetzesvorschlag stammt von der konservativen Partei "Les Républicains", die ihn "loi anti-casseurs" getauft hat, sprich in etwa "Gesetz gegen Randalierer". Weil sich die konservative Partei sonst eigentlich als grösste parlamentarische Opposition geriert, wäre dieser Gesetzesvorschlag eigentlich zum Scheitern verurteilt.

In diesem Fall jedoch übernahm die Regierung und die meisten Abgeordneten ihrer Fraktion "La République En Marche" dankbar den Vorschlag, die Befugnisse der Exekutive bei Demonstrationen zu erweitern.

Macrons Partei "La République En Marche" verfügt in der direkt gewählten Nationalversammlung über eine haushohe Mehrheit. Diese Kammer verabschiedete den Text bereits Anfang Februar. Im indirekt gewählten Senat wiederum dominieren Mitte-Rechts-Parteien, darunter "Les Républicains". Französische Medien rechnen damit, dass die vorgeschlagene Verschärfung des Demonstrationsrechts die besten Chancen hat, am morgigen Dienstag auch vom Senat verabschiedet zu werden und damit Gesetz zu werden.

 

Mit diesem neuen Gesetz dürften die Behörden künftig systematisch TeilnehmerInnen von Demonstrationen durchsuchen, wie es in Paris bereits wenige Wochen nach Beginn der Gelbwestenproteste der Fall war. Diese Durchsuchungen würden dem Zweck dienen, Gegenstände zu beschlagnahmen, die nicht unbedingt an sich Waffen sind, sonder als Waffen dienen könnten.

 

Demonstrierende, die Teile ihres Gesichts absichtlich verhüllen, wären mit dem neuen Gesetz strafbar, und zwar mit bis zu einem Jahr Haft und 15.000 Euro Bussgeld.

Die lokalen VertreterInnen des Zentralstaats und der Regierung, also die Präfekte, dürften zudem einzelnen Personen verbieten, an Demonstrationen teilzunehmen. Die betroffene Person müsse nicht einmal darüber benachrichtigt werden, sodass sie nicht einmal dagegen klagen könnte.

 

Mehr als 50 Organisationen der Zivilgesellschaft protestieren gegen diese vorgeschlagene Verschärfung des Demonstrationsrechts. Dazu zählen so unterschiedliche Organisationen wie Amnesty International Frankreich, die Internationale Liga für Menschenrechte, Attac, Greenpeace, die historisch grösste Gewerkschaft CGT, die Bio-Bauerngewerkschaft "Confédération Paysanne", Gewerkschaften von AnwältInnen, RichterInnen und JournalistInnen, das Recht auf Wohnraum-Kollektiv "Droit au Logement", Organisationen von Studierenden-, SchülerInnen- und ElternvertreterInnen, die Datenschutzorganisation "La Quadrature du Net" und lokale Gelbwestenkommittees.

Die Organisationen sehen im Entwurf einen gravierenden Eingriff in den öffentlichen Freiheiten und in der Gewaltenteilung. Die Exekutive dürfe sich nicht die exorbitanten Befugnisse anmassen zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht. Auch die Gewalttaten von Gelbwesten gegen Personen, Sachen und Institutionen könnten nicht als Rechtfertigung dafür dienen. Mit diesem Gesetzesvorschlag würde aus ihrer Sicht jede Demonstrierende künftig riskieren, finanziell und strafrechtlich bestraft zu werden, oder zumindest dass persönliche Aktenvermerke über sie festgehalten werden. Dieses Gesetz beinhalte ein hohes Willkürpotential.

Ihre gemeinsame Erklärung von Donnerstag beginnen die Organisationen mit dem folgenden Satz: "Obschon das Parlament das Gesetz im Namen des französischen Volkes verabschiedet, so darf und soll das Gesetz nicht gegen die freie Meinungsäusserung des Volkes verstossen."

Linke Fraktionen im Parlament haben bereits angekündigt, dass sie das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen wollen.

(mc)