Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht haben zwei der Zschäpe-Verteidiger eine Haftstrafe von nicht mehr als 10 Jahren für ihre Mandantin gefordert. Beate Zschäpe, so die Anwälte im Plädoyer, solle nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden. Für eine Verurteilung wegen der Mittäterschaft an den 10 Morden gäbe es keine Beweise, davon habe Zschäpe nichts gewusst.
Mit den beiden Anwälten Hermann Borchert und Mathias Grasel beendete jedoch nur ein Teil des Anwaltsteams sein Plädoyer am gestrigen Donnerstag. Nun sollen noch die sogenannten „Alt-Verteidiger“ die Chance zu einem Plädoyer bekommen – mit ihnen spricht Zschäpe allerdings bereits seit Jahren nicht mehr und es ist unklar, inwiefern sich ihre Zusammenfassung von der nun beendeten unterscheidet.