Eilantrag der Anwältin wird stattgegeben: Verwaltungsgericht Paris: Ausweisung unseres Mitarbeiters aus Frankreich war nicht rechtens

Verwaltungsgericht Paris: Ausweisung unseres Mitarbeiters aus Frankreich war nicht rechtens

Das Verwaltungsgericht Paris hat dem Eilantrag der Anwältin unseres ausgewiesenen Mitarbeiters recht gegeben. Der Beschluss des französischen Innenministeriums vom 18.Juli, auf den die Ausweisung beruht, war demnach nicht rechtmäßig. Offenbar war das Ausländerrecht falsch angewendet worden. (Die genaue Begründung des Verwaltungsgerichts Paris liegt uns allerdings noch nicht vor.)

Damit ist die Sache aber noch nicht beendet: Inzwischen liegt wohl ein neuer Beschluß des Innenministeriums vor, dessen Inhalt allerdings unserem Mitarbeiter und seiner Anwältin noch nicht zugänglich ist. Da die Verweigerung der Einreise nach Frankreich offenbar einfacher für die Behörden ist als die Ausweisung, befürchten wir, dass Luc nun auf diesem Weg an der Fahrt nach Biarritz gehindert werden soll.