Das Verwaltungsgericht von Toulouse hat am 27. Februar den Bau der Autbahn A69 zwischen Castres und Toulouse in Südfrankreich unterbunden. Das Gericht hob ein Dekret der Präfektur auf, das den Ausbau einer bestehenden Bundesstraße für zwingend notwendig erachtete. Die Richter betonten, dass die A69 keine „zwingende Notwendigkeit eines übergeordneten öffentlichen Interesses“ darstellt. Dieses „Öffentliche Interesse“ stellt in Frankreich die Grundlage für sämtliche Großbauprojekte dar, die zudem von „Bürgerbeteiligungsverfahren“ begleitet werden, welche von der Klima- und Umweltbewegungen regelmäßig als „Scheinbeteiligung“ kritisiert werden.
Seit Jahren schwelt die Auseinandersetzung um das umweltpolitisch problematische Projekt. In den vergangenen zwei Jahren gab es vermehrt Besetzungen von Bäumen und Naturschutzgebieten auf der im Bau befindlichen Autobahntrasse. Einige KlimaschützerInnen begaben sich vorübergehend sogar in einen Hungerstreik, um auf die unzeitgemäßen Pläne aufmerksam zu machen. Massive Proteste mobilisierten unter anderem die Umweltkampagne „Les soulèvements de la terre“, die frankreichweit Proteste gegen eine drohende „Betonwelt“ unterstützt. Die Vereinigungen „La voie est Libre“ und „No Macadam“ überzeugten nun die Verwaltungsrichter. Der Staat legte umgehend Einspruch gegen die gestrige Entscheidung ein.
In 2023 und 2024 gab es mehrfach Demonstrationen tausender KlimaschützerInnen die zum Teil in gewaltsamen Ausschreitungen mündeten. Außerdem häuften sich zuletzt Sabotageaktionen gegen die Baufirma „Atosca“. Bisher habe die Baustelle dem Firmenkonglomerat zufolge rund 300 Millionen der verplanten halben Milliarde an Euro gekostet. Beteiligte Unternehmen bezeichnen die historische Entscheidung – eine erstmalige Annulierung eines Autobahnbaus aus umweltrechtlichen Gründen – als „finanzielles Desaster“. (LŚ)