Verwaltungsgericht zum 14. 11. 2009: Beobachtung von Polizeieinsätzen muss möglich sein

Verwaltungsgericht zum 14. 11. 2009: Beobachtung von Polizeieinsätzen muss möglich sein

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Demonstration am 14.11.2009 (Bild: linksunten.indymedia.org)
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Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Dass ein Passant, der das Vorgehen der Polizei beim Kessel an der Demonstration "Mit Autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft" am 14.11.2009 beobachtet hat, abgefilmt und unter Androhung seiner Ingewahrsamnahme vom Platz verwiesen wurde, war rechtswidrig. Die Humanistische Union begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Udo Kauß, Vorsitzender der HU Baden-Württemberg und Anwalt des klagenden Passanten, beschreibt zunächst genauer, was geschehen war.