Frankreich: Waffeneinsatz durch die Polizei soll grundsätzlich als gerechtfertigt gelten

Waffeneinsatz durch die Polizei soll grundsätzlich als gerechtfertigt gelten

In erster Lesung hat die französische Nationalversammlung einem Gesetz zugestimmt, das festgelegt, dass der Gebrauch von Schusswaffen durch die Polizei grundsätzlich als Notwehr oder Nothilfe anzusehen ist. Die Zustimmung auch durch den Senat gilt als sicher. Unser Frankreichkorrespondent Bernard Schmid erklärt, wie das neue Gesetz faktisch die Möglichkeiten von Opfern von Polizeigewalt, bzw. ihrer Angehörigen beschneidet, einen Polizisten oder eine Polizistin wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt vor Gericht zu ziehen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass manchen Mitgliedern der Polizei, die Waffe nun lockerer im Gürtel sitzt. Das Gesetz ist ein Versuch der politischen Mitte, bzw. des Macron-Lagers zu sehen, dem rechten Rassemblement National (RN) mit einer harten Sicherheitspolitik den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zugleich wertet es aber durch Zustimmung auch die Positionen des RN auf.

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jk