Lehramt und die Pflege Angehöriger: Was das Referendariat in Teilzeit bedeutet

Was das Referendariat in Teilzeit bedeutet

Das Land Baden Württemberg führt ab 2019 für Lehramtsanwärter*innen die Möglichkeit ein, das Referendariat in Teilzeit durchzuführen. Dieses Angebot gilt für Personen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige oder eine Schwerbehinderung haben. Das Referendariat wird dabei von 18 auf 30 Monate verlängert, geht aber demenstprechend auch mit geringeren Bezügen einher.

Über die Ausgestaltung der neuen Referendariatsregelung sowie weitere Verbesserungsnotwendigkeiten haben wir mit Matthias Schneider, Landesgeschäftsführer und Pressesprecher der GEW Baden-Württemberg, gesprochen.